Allgemeine Bestimmungen
a) Kreismeisterschaften werden für jedes Kalenderjahr ausgeschrieben.
b) Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die sich um den Titel und die Medaillen zu den Kreismeisterschaften bewerben, müssen Stamm-Mitglied eines ordentlichen Mitgliedsvereins des Kreisreiterbundes LRO sein. Dieser Verein muss bis zur Veranstaltung seinen Beitragspflichten nachgekommen sein.
c) Kreismeisterschaften können in allen Disziplinen des Pferdesportes ausgeschrieben
werden.